PRODUKTSCHUTZ

Erfolgreich aus der Krise

Hersteller und Händler leben vom Vertrauen, das die Kunden in deren Produkte setzen.

Was geschieht, wenn dieses Vertrauen gefährdet ist, d.h. Schäden durch Produkte drohen oder Personen in Gefahr sind?

Das per 01.08.1997 erlassene Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) schaffte erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für Produktrückrufe in Deutschland. Danach sind Unternehmen behördlicherseits zum Rückruf und zur Vernichtung sicherheitsgefährdender Produkte verpflichtet. Bei unmittelbarer Gefahr können die Behörden den Rückruf auf Kosten der Hersteller und Händler sogar direkt veranlassen.

Das Rückrufrisiko betrifft grundsätzlich jeden Hersteller, Händler oder Importeur, der Produkte in großen Stückzahlen in den Verkehr bringt. Zulieferer, die dem Herstellerregressrisiko beim Produktrückruf infolge Lieferung mangelhafter Teile ausgesetzt sind, unterliegen ebenfalls diesem Haftungsrisiko.

In den letzten Jahren stieg die Zahl der Rückrufaktionen stetig an und reduzierte sich längst nicht mehr auf die Automobil-, Lebensmittel- und Kosmetikindustrie. Insbesondere die wachsenden Anforderungen an die Produktqualität und ein erhöhtes Sicherheits- und Anspruchsdenken der Verbraucher fördern diesen Trend weiter.

Unsere Produktschutzlösungen beinhalten neben einer Deckung der unmittelbar mit dem Rückruf verbundenen Kosten auch die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen in Form eines Bilanzschutzes (insbesondere Erstattung des entgangenen Gewinns und der fortlaufenden Kosten sowie Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Marktposition). Des weiteren sind umfangreiche Krisenmanagementleistungen (präventiv und im Rahmen der Krisenbewältigung) Gegenstand der Deckung.

Branchenspezifische Deckungserweiterungen ermöglichen uns eine individuelle Abbildung des jeweiligen Unternehmensbedarfs.