ERBSCHAFTVERSICHERUNG
Vermögen aufbauen, schenken und vererben
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Deutschland erhebliche Vermögenswerte geschaffen, welche nunmehr sukzessive auf die nachfolgende Generation übertragen werden sollen. Dabei übersteigt der Vermögenswert zahlreicher Erbschaften die erbschaftsteuerlichen Freibeträge in hohem Maße. Die Folge sind Erbschaftssteuerzahlungen, welche die Liquidität der Erben negativ belasten bzw. teilweise sogar übersteigen.
Wer die Grundzüge des Erbrechts kennt, kann bei der Regelung seines Nachlasses für sich selbst und für künftige Erben steuerliche Vorteile nutzen. Voraussetzung dafür ist die vorbereitende Strukturierung des Vermögens sowie die frühzeitige Übertragung von Vermögensteilen.
Die Erbschaftsversicherung ist ein geeignetes Instrument, die steuerlichen Belastungen beim Übergang von Vermögenswerten möglichst gering zu halten.
Gegen Einmalbeitrag, laufende oder abgekürzte Beitragszahlung erfolgt die Besparung einer klassischen Lebensversicherung oder alternativ einer fondsgebundenen Versicherung, deren Leistung bei Tod fällig wird. Neben dem permanenten Vermögenszugriff sind jederzeit individuelle Zuzahlungen möglich.
Im Rahmen dieser Vermögensübertragung erhält der Begünstigte bei Tod des Versicherten eine einkommenssteuerfreie Kapitalzahlung. Sofern die Freibeträge ausgeschöpft sind, fällt Erbschaftssteuer an.
Entnahmen während der Vertragslaufzeit sind dagegen steuerpflichtig. Beträgt die Laufzeit 12 Jahre und beläuft sich das Alter des Steuerpflichtigen auf mindestens 62 Jahre, ist der Wertzuwachs jedoch lediglich mit 50% zu versteuern.
Vertrauen Sie bei dieser langfristigen Anlage auf unsere Erfahrung und Kompetenz zur Erreichung Ihrer steuerlichen Zielsetzung.