LIQUIDATIONSVERSICHERUNG

Rente auslagern / Unternehmen auflösen / Rente genießen

Die Einstellung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sowie die anschließende Liquidation und Löschung aus dem Handelsregister kann nur erfolgen, sofern sich das Unternehmen von sämtlichen Verpflichtungen befreit hat. In diesem Zusammenhang stellen insbesondere bestehende Versorgungszusagen an Mitarbeiter ein Problem dar.

Um den Mitarbeitern auch weiterhin im Fall der Liquidation eine wertgleiche Versorgung zu garantieren und den Unternehmen eine Liquidation zu ermöglichen, können Versorgungszusagen steuerneutral auf Lebensversicherungsunternehmen übertragen werden (befreiende Schuldübernahme).

Eine solche Übernahme der Versorgungsverpflichtungen erfordert, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet, jedoch noch nicht liquidiert ist. Des weiteren darf keine Verschlechterung der zugesagten Leistungen erfolgen; eine Abweichung erfordert die Zustimmung der versorgungsberechtigten Person. Bei der Übertragung bestehender Direktzusagen gegen Einmalbeitrag als Renten- bzw. Kapitalleistung handelt es sich um eine gewinnerhöhende Auflösung von Pensionsrückstellungen. Der Einmalbeitrag kann als Betriebsausgabe vollständig geltend gemacht werden.

Im Fall einer existenten Rückdeckungsversicherung stehen die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens angesammelten Deckungsmittel dem Unternehmen zu und sind als Betriebseinnahmen zu bewerten.

Ein zusätzlicher steuerlicher Aufwand auf Unternehmensseite entsteht in beiden Fällen nicht, da die Ausgaben in der Regel höher sind als die vorhandenen Rückstellungen bzw. betrieblichen Einnahmen. Auch für den Versorgungsberechtigten wirkt sich die Übertragung steuerlich nicht aus; die späteren Rentenleistungen stellen unverändert zu versteuernden Arbeitslohn dar.

Neben einer fachlichen Beratung im Rahmen der Installation einer Versorgungsübertragung bieten wir Ihnen zusätzlich die Übernahme sämtlicher vor- sowie nachgelagerten Abwicklungs- und Verwaltungsarbeiten an, um Sie vollumfänglich von Ihren Verpflichtungen freizustellen.